In der EU gibt die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 in der aktuell gültigen Fassung Auskunft über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel. Die Richt- und Warnwerte der DGHM verstehen sich daneben für ausgewählte Lebensmittel als Empfehlung in Hinblick auf deren hygienisch-mikrobiologische Beschaffenheit und sind rechtlich nicht bindend. Die Empfehlungen gelten in der Regel für Angebotsformen mit der Zielgruppe Endverbraucher, d. h. für im Verkehr befindliche Lebensmittel während der Haltbarkeitsdauer.
Die DGHM Arbeitsgruppe „Mikrobiologische Richt- und Warnwerte“ gründete sich 1986. Die Gründungsmitglieder hatten 1986 im Fokus, mikrobiologische Grenzwerte für Produkte zu erarbeiten, die keiner gesetzlichen Regelung unterliegen, die jedoch aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erforderlich schienen. Dieses Ziel, Werte vor allem in Hinblick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu etablieren, die sowohl der Lebensmittelüberwachung als auch den Herstellern von Lebensmitteln sowie dem Handel Anhaltspunkte für die Beurteilung mikrobiologischer Befunde geben, verfolgt die DGHM Arbeitsgemeinschaft Richt- und Warnwerte noch heute. Die Arbeitsgemeinschaft trifft sich zwei bis dreimal jährlich zu einer Sitzung. Danach werden aktualisierte Werte veröffentlicht.
Der Online Dienst von DIN Media stellt Ihnen die aktuellen Empfehlungen der DGHM Richt- und Warnwerte zur Verfügung. Auf der Homepage der DGHM können Sie sich über die in Bearbeitung befindlichen Entwürfe informieren.
Ihre Mikrobiologischen Richt- und Warnwerte - immer aktuell
Bleiben Sie per E-Mail auf dem Laufenden!
Möchten Sie regelmäßig und kostenlos per E-Mail über neue Normen, Publikationen, Fortbildungen, Dienstleistungen und Umfragen informiert werden und kein Angebot mehr verpassen?